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Bürgerinitiative 
Burdt - Knippschild - Malow

 

. Die BI BKM wurde 2007 gegründet.

Bis zu 10.000 EUR ungerechtfertigte Beiträge pro Anlieger,
berechnet durch Vorgabe falscher Tatsachen, Unwahrheiten, Auskunftsverweigerung, 

durch mangelhaften Betrieb der Einrichtungen, durch Großmannssucht.

In 2007 wurde den Bürgern von NSW mitgeteilt, daß die Hauptstrasse in einem Teilbereich eine neue Asphaltdecke benötigt. 

Im Zuge der Arbeiten befand die VG-Manderscheid als Träger der Abwasser und Wasserversorgung, in diesem Teilstück die Kanalisation und Wasserversorgung gleichfalls zu reparieren. 

Die Ortsbürgermeisterin befand im Einklang mit dem Gemeinderat, gleichsam den Gehweg zu "neu zu bauen", und die Beleuchtung gegen "Designerleuchten" auszutauschen.

Den Anliegern wurden hierfür Kosten in einer Gesamthöhe 
-je nach Grundstückgröße- 
bis zu 10.000 EUR angekündigt (ca. 10.00 EUR/qm Beitragsfläche).

Historie:

Der Gehweg ist erst 1982/83 komplett gepflastert worden und befand sich in einem hervorragenden Zustand. Die Anlieger zahlten hierfür ca. 220.000 DM.

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Die Kanalisation und Wasserversorgung wurde mit Gründung der Verbandsgemeinde Manderscheid an die Verbandgemeindewerke Manderscheid übergeben (ca. 1975/1979).

Beide Einrichtungen funktionierten bis zur Übergabe  -dem damaligen Stand der Technik entsprechend- einwandfrei.

Die Entwässerung der Grundstücke erfolgte über einen Mischwasserkanal, an dem die Hauskläranlagen und z.T. die Regenentwässerungen angeschlossen waren.

Die Wasserversorgung erfolgte über eine 80mm Graugussrohrleitung, die bis zum Wechsel in 2007 einwandfrei funktionierte.

In 1997 wurde die Entwässerungsanlage hinsichtlich der Abwasserentsorgung umgestaltet. Es wurde eine zentrale Kläranlage gebaut, die nun ebenfalls das Abwasser von dem Nachbarort Oberscheidweiler zu entsorgen hatte. Der Ort Oberscheidweiler wurde durch eine Druckleitung mit dem Hauptkanalrohr in Niederscheidweiler verbunden. Die Grundstücksinhaber wurden verpflichtet, Ihre Kläranlagen stillzulegen und nun das Fäkalwasser direkt in den Mischwasserkanal abzuleiten.

Der Mischwasserkanal wiederum entsorgt in die Kläranlage. 
Die Kläranlage in den Breitbach, der Breitbach in den Alfbach und der Alfbach in die Mosel.

Dies war der Anfang unglaublicher Vorgänge

Seit 1997 ist die Geruchsbelästigung im Dorf und den Gebäuden zunehmend unerträglich. Zudem werden die Fäkalien bei Überlauf des Regenrückhaltebeckens (der Kläranlage) direkt und ungeklärt in den Breitbach abgeleitet.

Was ist passiert:

Druckleitungen sind prädestiniert für Geruchsbildungen. Verantwortlich ist der abnehmende Sauerstoffgehalt im Abwasser. Ist der Sauerstoffgehalt zu gering bildet sich H2S, Schwefelwasserstoff -ein Produkt durch anaerobe Zersetzung. 

In Druckleitungen entsteht regelmäßig H2S, also Schwefelwasserstoff, weil die Fäkalien im Bodensatz nicht ausreichend abtransportiert werden. Diese Schicht bildet sich am Boden des Rohres und ist nach kurzer Zeit dermaßen stabil, daß nur durch Druckreinigung mit Frischwasser diese Sielhaut entfernt werden kann -für 2-3 Tage!

Grundsätzlich gilt: Fäkalien, die länger als 24h ortsfest bleiben, bilden H2S!

Was ist H2S

Schwefelwasserstoff ist extrem gefährlich. Es ist ein hochtoxisches Nervengift, es ist ein Körpergift,
und es ist äußerst aggressiv. In Verbindung mit Wasser bildet es schwefelige Säure. H2S ist schwerer als Luft, so daß es sich in Senken und tiefliegenden Gebäudeteilen sammeln kann, was somit zu einer erheblichen Konzentrationserhöhung führen kann. 
Ab 0.002 ppm kann H2S geruchsmäßig wahrgenommen werden (0.002-0.15 ppm - je nach "Nase")

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Die Grenzwerte betragen: 
MIK - (maximale Immissionskonzentration): 0.01 ppm (parts per million)
Dieser Wert ist für Anlieger, die dem Gas ständig ausgesetzt sind, das Maß der Dinge

MAK - (maximale Arbeitsschutz Konzentration): 5 ppm
Dieser Wert gilt für kurzfristigen Aufenthalt in belasteter Umgebung

Für die Gesundheit gilt:

Die Giftwirkung beruht auf

1. einer Zerstörung des roten Blutfarbstoffes und damit einer Lähmung der intrazellulären Atmung.

2. Das H2S bildet bei Kontakt mit Schleimhäuten und Gewebeflüssigkeit im Auge, der Nase, des Rachens und in der Lunge Alkalisulfide die sehr starke Reizwirkung verursacht.

3. Der kleinere, nichtoxidierte Teil kann Schäden im zentralen und evtl. auch peripheren Nervensystem hervorrufen.

Für Bauwerke gilt:

H2S führt zu schwefeliger Säure.
Rohre aus Beton oder Stahl (alle nicht säureresistenten Materialien) werden in kürzester Zeit zerstört.

Bei Konzentrationen über 0.5ppm wird Beton zerstört: 

0.5mm - 10mm Betonschicht pro Jahr. 
Bei einer Konzentration von 2-4 ppm wurde eine Zerstörung von Kanalrohren innerhalb von 30 Monaten nachgewiesen, bei Konzentrationen zwischen 15-25 ppm betrug die Zeit bis zur Zerstörung lediglich 22 Monate. Der Mörtel bei gemauerten Schächten wird ebenfalls in diesem Zeitrahmen zerstört.

Die VG-Manderscheid verweigert bisher entsprechende Meßwerte, obwohl das Problem seit 1997 in NSW bekannt ist. 
Die grundsätzliche Problematik von H2S ist schon seit den siebziger Jahren bekannt.

Meßwerte wurden für 2009 in einem VG-Gerichtsverfahren seitens der VG-Manderscheid 
bekanntgegeben -diese lagen zwischen 1.5 und 21 ppm 

Als Krönung hier die Antwort in Kürze (Auszug): unter 50 ppm dürfe sich kein Bürger beschweren!

 


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Wirkung:
H2S
(in geschlossenen
Räumen kann  Konzentration
ansteigen)
ab 20 ppm bei länger dauernder Einwirkung: Hornhautschäden

um 100

Reizempfindung an den Schleimhäuten des Auges und der Atemwege, Speichelfluß, Hustenreiz

> 200

Atembeschwerden, Kopfschmerz

> 300

Brechreiz

um 500

Kraftlosigkeit, Benommenheit, Schwindel

> 500

Krämpfe, Bewusstlosigkeit
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