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Herzlichen Dank:
Die VBB e.V. dankt allen BesucherInnen für die Teilnahme an dem
Verwaltungsgerichtsverfahren v. 12.11.2009 in Trier.
Vorab ist eindeutig:
die BürgerInnen nehmen nicht nur Anteil an dem Geschehen,
die BürgerInnen handeln aktiv.
Nicht Einzelinteresse ist der Motor, sondern das Gemeininteresse.
Wir danken den Klageführern aus
Niederscheidweiler für Ihre unermüdliche Arbeit.
Wir danken den direkten Unterstützern aus zahlreichen Ortsgemeinden.
Ohne ihre Informationen, Erfahrungsberichte, ihre Dokumente wäre
ein derartiges Verfahren nicht möglich.
In Kürze wird das
Urteil erwartet und selbstverständlich veröffentlicht.
In aller Kürze zum
Sachverhalt:
Die VG-Manderscheid hat (ca. 1975) die Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung (ca. 1979) im Eigenbetrieb "Verbandsgemeindewerke"
übernommen.
Diese Anlagen waren nach dem damaligen Stand der Technik
betriebsbereit und im beitragsrechtlichen Sinne fertiggestellt.
Alle Maßnahmen ab
diesem Zeitpunkt stellen u. E. bei vorhandenen Hausanschlüssen
Modernisierungen oder Reparaturen dar und sind somit nicht
beitragspflichtig im Sinne
"einer ersten Herstellung oder gar erneuten ersten
Herstellung".
Trotzdem wurden
die Anlieger mit Beitragsbescheiden
für vermeintlich "erste
Herstellungen" in der Folgezeit exorbitant belastet.
(Neubaugebiete
ausgeschlossen).
1. Frischwasser:
Der
Kreisrechtsausschuß ist unserem Vortrag in Sachen
Frischwasserhausanschlüsse bereits gefolgt und hat diese Bescheide
als rechtswidrig zurückgewiesen.
Dagegen klagt die
VG-Manderscheid.
Die VG-Manderscheid,
vertreten durch den Verbandsgemeindebürgermeister Wolfgang
Schmitz,
klagt also gegen den Kreis, vertreten durch die Landrätin Fr.
Läsch-Weber.
Die Begründung der
Klage erfolgt dahingehend,
daß schon der Austausch eines einzelnen Wasserrohres
eine "erste Herstellung einer Anlage" bedeutet, zumal
dieses eine Wasserrohr vorgeblich
"nicht im Eigentum der Verbandsgemeindewerke gestanden
hätte".
2. Abwasser:
Hier hat der
Kreisrechtsausschuß gegen unseren Widerspruch entschieden.
In der Begründung wird ausgeführt, daß durch den Austausch eines
Kanalrohres
in Niederscheidweiler eine Wesensänderung der Abwasseranlage
stattgefunden habe.
Daher klagen die
Widerspruchsführer gegen die VG-Manderscheid.
Denn das
Oberverwaltungsgericht hat in ähnlicher Sache entschieden:
Der Austausch von Kanalrohren, der Umbau von Misch- in
Trennsystem,
die Anpassung an moderne Standards,
derartige Baumaßnahmen stellen keine Wesensänderung einer
Abwasseranlage dar.
Derartige Umbauten
oder Änderungen sind daher nicht beitragspflichtig.
PIKANT:
Das VG-Trier hat vor kurzem die Abwasserbescheide und
Frischwasserbescheide in ähnlicher Angelegenheit für Grosslittgen
aufgehoben.
Auch dagegen klagt
die Verbandsgemeinde Manderscheid,
vertreten durch Hr. Wolfgang Schmitz.
Mit dabei: der
Werksleiter Hr. Weins.
Begründung vor dem
Oberverwaltungsgericht Koblenz:
Teile der Anlage hätten vor der Maßnahme nicht im
Eigentum der Verbangsgemeindewerke gestanden,
daher wäre erst jetzt eine erste Herstellung einer Anlage gegeben.
Seltsam,
seltsam:
Wurde etwa allen betroffenen Anliegern jahrzehntelang
"wiederkehrende Beiträge" von den Verbandsgemeindewerken
abverlangt,
für eine Anlage, die den VG-Werken gar nicht gehörte ?
Mit der
Betriebsbereitschaft gilt die Beitragspflicht...
Wurde etwa allen
betroffenen Anliegern jahrzehntelang die Einleitung von Abwässern,
die Nutzung von Frischwasser abverlangt,
obwohl diese Anlagen nie betriebsbereit waren?
Ist das der Bürgerservice
a´la Manderscheid?
Ihre VBB e.V. - Vereinigung Bürger für Bürger
V.i.S.d.P.: Axel
Burdt, Niederscheidweiler
| Axel
Burdt ist seit Juli 2009 für die VBB e.V.: |
-Mitglied
des Gemeinderates in Niederscheidweiler
-Vertreter im Werksausschuß der VG-Manderscheid
-Mitglied im Kreis Bernkastel-Wittlich des Ausschusses für
Umwelt und Abfall
-Beisitzer im Kreisrechtsausschuß |
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