. VBB e.V. Vereinigung Bürger für Bürger -überparteilich, unabhängig, frei .
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!Nächste Runde!
Oberverwaltungsgericht Koblenz -öffentlicher Termin-

Berufungsverhandlung VG-Manderscheid ./. Anlieger Grosslittgen
in Koblenz, am 24.02.2010, Uhrzeit: ab 10.30


Es geht hier um mehr als ein paar Beitragsbescheide:

Es geht darum, ob bis in alle Ewigkeit die VG-Werke doppelt und dreifach für den Bau von Anlagen abkassieren können.

Rezept der VG-Werke:

Bau
1. Anlagen möglichst groß
(Fehlplanung -Trennsysteme im ländl.Bereich!) planen und bauen
2. Rentabilitätsplanung unbedingt "vergessen"

Kosten der Herstellung:
3. Abrechnungssatz pauschalisieren
(Einzelkontrolle durch den Bürger so unmöglich!)
4. Nun erst einmal für Bau satt Abkassieren

Unterhalt
5. Wiederkehrende Beiträge zusätzlich über Jahrzehnte abkassieren (Rücklagen)

Verbrauchsgebühren
6. Gesetzlichen Rahmen mehr als ausschöpfen 
7. Wenn Einnahmen nicht ausreichen - Rücklagen verfrühstücken
(so seit Jahren praktiziert)

Betrieb
8. Durch Fehlplanung nichtfunktionierende Anlagen möglichst nicht "Instandsetzen"
(die Anlagen zerlegen sich z.B. bei H2S-Bildung selbst und vergiften ggf. die Anlieger)
9. Wartung nicht oder kaum durchführen
(lohnt eh nicht)

UND

...und zurück auf 1...

Denken Sie bitte an die gerade erfolgte "Satzungsänderungen für Abwasser",
und die Auflösung (verfrühstücken) der "Rücklagen" zum Verlustausgleich,
der trotz exorbitanter Wasser-/Abwasserrechnungen entstanden ist.


Alle BürgerInnen sind herzlich eingeladen. Es werden Fahrgemeinschaften gebildet.


Kontakt: 
VBB e.V. - Axel Burdt, 54533 Niederscheidweiler, Hauptstrasse 2
Tel: 06572 / 139 550 ab 14.00 Uhr

Prinzipiell geht es bei der o.a. Verhandlung immer noch um die Beitragsbescheidung betreffend 
"erster Herstellungen von Abwasser- und Wasserhausanschlußleitungen".

Manderscheid behauptet, es wären seit Anbeginn der Zeitrechnung (grundsätzlich) immer nur Provisorien gewesen, an welche die Immobilien erschließungsmäßig angeschlossen wurden. 

Und einer beitragspflichtigen endgültigen "ersten" Fertigstellung folge die nächste, und übernächste...
Tatsächlich soll der Bürger einfach und auf´s Neue immer wieder abgekocht werden.

ein paar kleine Bonbons:
Hr. Weins (Werksleiter) sagte vor Gericht:

...eine Planung über die Frage der weiteren Herstellung von Leitungen im Trennsystem(Abwasser/Wasserleitung) werde von Ihnen schriftlich nicht gemacht...

...in welchem Zeitraum die Anlagen nun (endgültig) fertiggestellt werden, könne derzeit nicht gesagt werden...

...und an das Gericht gerichtet:
...sie (das Gericht) werden uns nie dazu bekommen, eine Fertigstellung der Anlagen 
schriftlich festzustellen
...

Was will uns unsere bürgernahe Verwaltung damit sagen:
Ihr, die BürgerInnen werdet ewig löhnen. 

Bezüglich Niederscheidweiler läuft derzeit noch das Berufungszulassungsverfahren betreffend Abwasserbescheiden. Die Zulassungbegründung aus Manderscheid liegt vor.

Diese Begründung enthält nun wiederholt (vorsätzlich) falschen Sachvortrag mit dem das Verfahren wohl beeinflusst werden soll. Die Betroffenen Anlieger in NSW prüfen derzeit eine Strafanzeige wegen versuchtem Prozessbetrug.

Da die Verbandsgemeindewerke immer mehr unter Druck geraten, scheinen von dort alle Mittel "hoffähig":
legal - illegal - sch...egal

Wir dürfen auf die Prozessführung und Entscheidung gespannt sein. 
Nach Rechts-, Gesetzeslage und aktueller Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes sind u.E. die Urteile des Verwaltungsgerichtes zu bestätigen:

Die Beitragsbescheide sind rechtswidrig!

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. Die Urteile des Verwaltungsgerichtes Trier in Sachen der 
"einmaligen Beitragsbescheidung" für Abwasser und Wasser aus der 
Baumaßnahme 2007 in NSW liegen vor.

1. Die Bescheide für Wasser wurden als rechtswidrig eingestuft und 
die Klage der Verbandsgemeinde Manderscheid abgewiesen.

2. Die Bescheide für Abwasser wurden als rechtswidrig eingestuft und 
der Klage der Bürger Axel Burdt, Holger Knippschild und der Fam. Malow stattgegeben.

Die BürgerInnen von Niederscheidweiler sind damit zukünftig vor weiteren 
Beitragsbescheiden für die Herstellung der 

Wasserversorgungsanlage
(Frischwasserhausanschlüsse) 
und der Kanalisation  (Hausanschlüsse für Abwasser/Oberflächenwasser)
im Rahmen der 
"erneuten ersten Herstellung" 
oder 
der "allerersten Herstellung" 
oder 
der beitragspflichtigen Reparatur 
sicher.
(Ausnahme- tatsächlicher Erstanschluß des Grundstückes)


Das VG-Trier folgte vollumfänglich in der Sache Wasser dem Vortrag des Kreises und der
Beigeladenen Burdt, Knippschild, Malow und bestätigte die 
Entscheidung des Kreisrechtsausschußes.
Urteil:
diese Bescheide sind rechtswidrig.

Das VG-Trier folgte vollumfänglich in der Sache Abwasser dem Vortrag der Kläger
 Burdt, Knippschild, Malow und urteilte:
diese Bescheide sind rechtswidrig.

Die Berufung wurde nicht zugelassen. 
Wir gehen davon aus, daß die VG-Manderscheid ein 
Berufungszulassungsverfahren betreiben wird. 

Unseres Erachtens bewirkt auch ein Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgerichtes Koblenz keine Urteilsänderung, denn die Urteilsbegründung folgt umfänglich der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes.

Hintergrund eines derartigen Verfahrens ist unseres Erachtens ausschließlich die Verzögerung der Rückzahlung an die betroffenen BürgerInnen. 
Die Verfahrenskosten werden um ein Vielfaches steigen.

Ist das Bürgernähe a´la Manderscheid?

Wir rufen den VG-Rat Manderscheid auf, sich mit der Sache zu befassen!

++++++++++++++++++++++++++++++++

Herzlichen Dank an alle Unterstützer! 
Dieses Urteil ist das Ergebnis aktiver BürgerInnen - es ist TEAMWORK.

Wir danken einem engagierten Verwaltungsgericht, daß die mehrere hundert Seiten umfassende Klageschrift der Widerspruchsführer komplett durchgearbeitet hat.

Unser Dank gilt ebenso dem Kreisrechtsausschuß in der 
Sache "Bescheide Frischwasserhausanschlüsse".

In  Kürze wird der komplette Vorgang veröffentlicht - die Urteile finden Sie hier:

Wasser
. Download  per Mausklick .
Abwasser
. Download  per Mausklick .
.
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Herzlichen Dank:
Die VBB e.V. dankt allen BesucherInnen für die Teilnahme an dem
Verwaltungsgerichtsverfahren v. 12.11.2009 in Trier.

Vorab ist eindeutig: 
die BürgerInnen nehmen nicht nur Anteil an dem Geschehen, 
die BürgerInnen handeln aktiv. 
Nicht Einzelinteresse ist der Motor, sondern das Gemeininteresse.

Wir danken den Klageführern aus Niederscheidweiler für Ihre unermüdliche Arbeit.
Wir danken den direkten Unterstützern aus zahlreichen Ortsgemeinden.

Ohne ihre Informationen, Erfahrungsberichte, ihre Dokumente wäre 
ein derartiges Verfahren nicht möglich.

In Kürze wird das Urteil erwartet und selbstverständlich veröffentlicht.

In aller Kürze zum Sachverhalt: 


Die VG-Manderscheid hat (ca. 1975) die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (ca. 1979)  im Eigenbetrieb "Verbandsgemeindewerke" übernommen. 

Diese Anlagen waren nach dem damaligen Stand der Technik betriebsbereit und im beitragsrechtlichen Sinne fertiggestellt. 

Alle Maßnahmen ab diesem Zeitpunkt stellen u. E. bei vorhandenen Hausanschlüssen Modernisierungen oder Reparaturen dar und sind somit nicht beitragspflichtig im Sinne 
"einer ersten Herstellung oder gar erneuten ersten Herstellung".

 Trotzdem wurden die Anlieger mit Beitragsbescheiden 
für vermeintlich "erste Herstellungen" in der Folgezeit exorbitant belastet.
(Neubaugebiete ausgeschlossen).

1. Frischwasser:

Der Kreisrechtsausschuß ist unserem Vortrag in Sachen Frischwasserhausanschlüsse bereits gefolgt und hat diese Bescheide als rechtswidrig zurückgewiesen.

Dagegen klagt die VG-Manderscheid. 

Die VG-Manderscheid, 
vertreten durch den Verbandsgemeindebürgermeister Wolfgang Schmitz, 
klagt also gegen den Kreis, vertreten durch die Landrätin Fr. Läsch-Weber.

Die Begründung der Klage erfolgt dahingehend, 
daß schon der Austausch eines einzelnen Wasserrohres 
eine "erste Herstellung einer Anlage" bedeutet, zumal
dieses eine Wasserrohr vorgeblich 
"nicht im Eigentum der Verbandsgemeindewerke gestanden hätte".

2. Abwasser:

Hier hat der Kreisrechtsausschuß gegen unseren Widerspruch entschieden.
In der Begründung wird ausgeführt, daß durch den Austausch eines Kanalrohres
in Niederscheidweiler eine Wesensänderung der Abwasseranlage stattgefunden habe.

Daher klagen die Widerspruchsführer gegen die VG-Manderscheid.

Denn das Oberverwaltungsgericht hat in ähnlicher Sache entschieden:
Der Austausch von Kanalrohren, der Umbau von Misch- in Trennsystem, 
die Anpassung an moderne Standards, 
derartige Baumaßnahmen stellen keine Wesensänderung einer Abwasseranlage dar.

Derartige Umbauten oder Änderungen sind daher nicht beitragspflichtig.

PIKANT:
Das VG-Trier hat vor kurzem die Abwasserbescheide und Frischwasserbescheide in ähnlicher Angelegenheit für Grosslittgen aufgehoben.

Auch dagegen klagt die Verbandsgemeinde Manderscheid, 
vertreten durch Hr. Wolfgang Schmitz. 

Mit dabei: der Werksleiter Hr. Weins.

Begründung vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz:

Teile der Anlage hätten vor der Maßnahme nicht im 
Eigentum der Verbangsgemeindewerke gestanden, 
daher wäre erst jetzt eine erste Herstellung einer Anlage gegeben.

Seltsam, seltsam: 
Wurde etwa allen betroffenen Anliegern jahrzehntelang 
"wiederkehrende Beiträge" von den Verbandsgemeindewerken abverlangt,
für eine Anlage, die den VG-Werken gar nicht gehörte ?

Mit der Betriebsbereitschaft gilt die Beitragspflicht...

Wurde etwa allen betroffenen Anliegern jahrzehntelang die Einleitung von Abwässern,
die Nutzung von Frischwasser abverlangt, 
obwohl diese Anlagen nie betriebsbereit waren?

Ist das der Bürgerservice a´la Manderscheid?

Ihre VBB e.V. - Vereinigung Bürger für Bürger

V.i.S.d.P.: Axel Burdt, Niederscheidweiler

Axel Burdt ist seit Juli 2009 für die VBB e.V.:
-Mitglied des Gemeinderates in Niederscheidweiler
-Vertreter im Werksausschuß der VG-Manderscheid 
-Mitglied im Kreis Bernkastel-Wittlich des Ausschusses für Umwelt und Abfall
-Beisitzer im Kreisrechtsausschuß

 

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. Skandal in Manderscheid

VG-Ratssitzung Manderscheid v. 10.7.2009
Ratsmitglied ausgeschlossen.
 

Verweigerung: 
VG-Bürgermeister Wolfgang Schmitz verweigert Verpflichtung des
gewählten Ratsmitglied Alois Debald.

Klick hier: Ausführliche Dokumentation zum Geschehen.

2
.  Liebe BesucherInnen, liebe VBBlerInnen
dieses Portal wird gerade aufgebaut. Ein derartiges Projekt benötigt hunderte Arbeitsstunden.
Die einzelnen Seiten werden Zug um Zug aufgebaut. 
Wir bitten um ein wenig Geduld und danken für Ihr Verständnis.

 

Impressum:

Vorstand
Vorsitzender

Richard Pestemer, Dhrontalstraße 24, 54426 Neunkirchen, Tel.: 06504 / 8359 - Fax.: 06504 / 1417
mailto: Richard.Pestemer (aet) gmx.de

mailto: verein (aet) vbbev.de

Stellv. Vorsitzende
Axel Burdt, Hauptstrasse 2, 54533 Niederscheidweiler, Tel.: 06574 / 900 058 - Fax: 06574 / 900 2108
mailto: a.burdt (aet) vbbev.de

Axel Pauly, Gestade 2, 54470 Graach, Tel.: / Fax 06531 / 6641
mailto: info (aet) weingut-pauly.de

 

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