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. Ihr Kandidat für den Verbandsgemeinderat der VG-Manderscheid (Platz 1)
und den Kreis.
Ihre Kandidatin für den 
Verbandsgemeinderat der 
VG-Manderscheid (Platz 3)
und den Kreis.
Ihr Kandidat für den Verbandsgemeinderat der VG-Manderscheid (Platz 2),
den Ortsbürgermeister in Schladt
und den Kreis.
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  Hr. Ferdinand Kooijker
Schladt
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  Axel Burdt,
Niederscheidweiler
Heike Weiger,
Grosslittgen
Ferdinand Kooijker
Schladt
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. Die BewerberInnen für den Verbandsgemeinderat (Liste VBB e.V. Manderscheid), 
verpflichten sich zu Transparenz, Information und direkter Bürgerhilfe. 

Aus leidvoller Erfahrung wissen wir, daß Bürgerinitiativen und Einwohneranträge an der "Allmacht" unserer Volksvertreter scheitern und die Betroffenen sich durch das Labyrinth der Bürokratie kämpfen müssen.

Aus leidvoller Erfahrung wissen wir, daß Unterlagen und Informationen den BürgerInnen verweigert werden.

DAS HAT MIT UNS EIN ENDE

Wir haben stellvertretend für alle BürgerInnen vor dem OVG - Koblenz die kostenlose und 
umfängliche Einsichtnahme in alle vom Bürger geforderten Unterlagen die Umweltbelange betreffen, 
nach dem LUIG (Landesumweltinformationsgesetz) in 2009 durchgesetzt.
Verfahrensführer war Ihr Landratskandidat Holger Knippschild.

Vorher wurden uns diese Unterlagen schlichtweg verweigert oder aber mit Kostenerklärungen von über 6000.- EURO, blanko und vorab zu zahlen, versehen. 

Das ist Bürgernähe a´la Chef der VG-Manderscheid.

Ein klarer Rechtsbruch!

Die VBB e.V. steht für Transparenz, Information und direkte Bürgerbeteiligung!

Engagierte BürgermeisterInnen in den VG-Rat

Es ist unabdingbar, daß die BürgermeisterInnen im Verbandsgemeinderat voll stimmberechtigt vertreten sind.
Derzeit haben BürgermeisterInnen lediglich Mitspracherecht, ohne Stimmrecht. 

Da im Verbandsgemeinderat die Dinge beschlossen werden, die schließlich die BürgerInnen in den Gemeinden "ausbaden" dürfen, ist dieser Zustand unerträglich. 

Wenn nicht die OrtsbürgermeisterInnen, wer dann kennt die Belange der Ortsgemeinden?
Wir werden diesen Zustand zur öffentlichen Diskussion stellen und uns nachhaltig für eine voll Stimmberechtigung 
der BürgermeisterInnen einsetzen.

Engagierte BürgerInnen in den VG-Rat

Neben den OrtsbürgermeisterInnen sind selbstverständlich die BürgerInnen zu wählen.
Die Sicht aus der Perspektive der BürgerInnen, ist eine Chance und eine willkommene Bereicherung.

Politprofis und die, die sich gerne dafür halten, sind oft meilenweit entfernt von den Wünschen und Forderungen
der Menschen vor Ort.

Schaffen wir Vertrauen. Hören wir zu. Setzen Sie wir uns ein.

Wenn Sie möchten, daß wir Ihre Belange vertreten, wählen Sie die Liste VBB e.V. Manderscheid.

Wir stehen allen BürgerInnen in der VG-Manderscheid uneingeschränkt zur Verfügung.
Das ist Demokratie und Bürgernähe.

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Ein klares Beispiel und vorab ein Versprechen:

Die Beitragsabrechnungen der Baumaßnahmen "erste Herstellung" für die Kanal/Abwasserversorgung und Frischwasserversorgung halten wir dann für rechtswidrig, wenn vorher ein funktionierender Anschluß vorhanden war.

Tatsächlich werden unter dem Deckmäntelchen der "ersten Herstellung" die BürgerInnen abgezockt.
Statt die Anlagen aus den wiederkehrenden Beiträgen zu finanzieren, wie es das KAG (Kommunalabgabengesetz)
vorsieht, werden diese Kosten den BürgerInnen mehrfach auferlegt.

Direkt betroffen sind Anlieger in Grosslittgen, Schladt und Niederscheidweiler.

Dies führt bei Beiträgen in fünfstellliger Höhe nicht selten zur Insolvenz, zumindest aber zu jahrelanger Zwangsverschuldung.

Alleinig verantwortlich für die Beitragsbescheidung der Kanalisation und der Wasserversorgung ist die Verbandsgemeinde. 

Und statt daß die BürgerInnen von den Ratsmitgliedern geschützt werden, wird dieses Thema nicht einmal im Rat behandelt!

Wir setzen uns stellvertretend für alle AnliegerInnen zur Wehr. 
Wir werden diese Unsäglichkeit bis zum Ende durchkämpfen. Wir werden Öffentlichkeit schaffen.
Wir haben eine komplette Dokumentation erarbeitet, aus
der die Unrechtmäßigkeit der Bescheidung hervorgeht.

Das Verwaltungsgericht Trier hat nun im Mai zu erkennen gegeben, daß tatsächlich die o.a. Anlagen vorhanden waren und eine erstmalige Herstellung nicht gegeben ist.

Weitere Informationen zu Beitragsrecht, KAG, GemO und den entsprechenden Satzungen finden Sie mit einem Klick auf die entsprechenden Buttons der Hauptseite.

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